
Sie sind geblitzt worden, Sie habe eine rote Ampel mißachtet oder Ihnen droht ein Bußgeld?
Ihre Beratung ist bei mir Chefsache!

Vertrauen Sie auf meine Erfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mit Hilfe meiner Qualifikation und meines Engagements, sowie modernster Bürotechnik biete ich meinen Mandanten einen umfassenden Service. Sie können sich auf mich verlassen – weil Ihr Recht für mich an erster Stelle steht. Sprechen Sie mit mir und machen Sie sich selbst ein Bild.
06152 9838138
Vertretung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten - Reiserecht
Sie sind haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie haben einen Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid erhalten. Sie werden wegen einer Ordnungswidrigkeit (OWi) oder einer Straftat beschuldigt? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Ich helfe Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.
Sie haben eine Geschwindigkeitsübertretung
begangen und erwarten einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid?
Wer eine hohe Buße und Fahrverbot oder Führerscheinentzug verhindern will, sollte umgehend einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einschalten. In vielen Fällen kann ein Verkehrsanwalt eine bevorstehende Strafe reduzieren und ein Fahrverbot oder sogar Punkte in Flensburg verhindern. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Sie schnell und kompetent in diesen Fällen.
Häufig kann sich ein Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid lohnen. Wo sich überall Fehler bei der Messung einschleichen können? Lassen Sie sich beraten!
Muss jeder Fahrer, der mit Alkohol im Blut
erwischt wird, seinen Führerschein für ein Jahr abgeben?
Richtig ist, dass ein alkoholisierter Autofahrer den Führerschein verlieren kann – unter Umständen auch für ein Jahr. Beim Strafmaß kommt es zunächst auf den Alkoholgehalt im Blut an: Wer 1,1 Promille hat, ist absolut fahrunfähig und begeht eine Straftat, wenn er sich trotzdem hinter das Steuer setzt. Das Gericht entscheidet von Fall zu Fall, ob der Betroffene seine Fahrerlaubnis ganz oder begrenzt für bis zu zwölf Monate abgeben muss. Ab 0,5 Promille liegt zumindest ein Bußgeldtatbestand vor, der in der Regel zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten führt. Aber auch schon ab 0,3 Promille kann man den Führerschein verlieren, wenn eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegt.
Sie hatten einen Verkehrsunfall
und wurden geschädigt?
- Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
- Sie haben außerdem Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
- Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, Vignettenkosten (anteilig) etc…).
- Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihr Schutzengel hat Jura studiert