E-Scooter
Diese Regeln gelten für Elektroroller
- Seit Juni 2019 sind E-Scooter mit Straßenzulassung/BE erlaubt
- Elektroroller unterliegen einer Versicherungspflicht
- Helm und Führerschein/Mofa-Prüfbescheinigung sind nicht vorgeschrieben
- Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren
- E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt
- Das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist verboten (außer es wird durch Zusatzzeichen erlaubt)
- Für Elektrorollerfahrer gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer (Bei Fahrern unter 21 Jahren und Führerscheinneulingen in der Probezeit: 0,00 Promille)
- Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen
- E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch dort abgestellt werden. Andere dürfen dabei nicht behindert oder gefährdet werden