Schadenersatz

Schadenersatz


Sie hatten einen Unfall und wurden geschädigt? - Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren

  • Nach einem Unfall haben Sie das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
  • Sie haben außerdem Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
  • Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, Vignettenkosten (anteilig) etc…).
  • Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
  • Sie haben das Recht sofort einem Anwalt zu konsultieren, am Besten einen für Verkehrsrecht spezialisierten!
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