Deshalb lege ich auf regelmäßige Fortbildung Wert:
Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-
Fortbildungsbescheinigung
geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden.
Neben der Bescheinigung, die aufzeigt, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat und damit für die Mandanten Transparenz schafft, werden die Inhaber der Fortbildungsbescheinigung in der Internet-Suchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft (www.anwaltauskunft.de) besonders ausgewiesen.